Auszug aus der Anklageschrift des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg (IMT).
Das IMT stufte „Deportation zur Zwangsarbeit“ und „Versklavung“ als wesentliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein, für die die verantwortlichen Personen strafrechtlich haftbar gemacht wurden.
Quelle: Trial of the Major War Criminals before the International Military Tribunal, Nürnberg 1947
Londoner Schuldenabkommen, 27. Februar 1953.
Mit dem Abkommen konnte die Bundesrepublik erreichen, dass trotz anderer Verträge über Wiedergutmachungen der Großteil der Entschädigungsfragen bis zu einem späteren Friedensvertrag zurückgestellt wurde. Dieser war aus damaliger Perspektive in weiter Ferne: Deutschland war geteilt und der Kalte Krieg hatte begonnen.
In der DDR verzichtete die Sowjetunion im August 1953 auf weitere Reparationen. Dies umfasste auch Entschädigungen.
Quelle: Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes, Berlin
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„Flick ist kein Vorbild“
Eine Initiative ehemaliger Schüler zur Umbenennung des „Friedrich-Flick-Gymnasiums“ in Kreuztal baute im April 2008 eine eigene Website auf. Bis zur Umbenennung der Schule in „Städtisches Gymnasium Kreuztal“ am 6. November 2008 wurden im Gästebuch 1 428 Beiträge verfasst.
Keine Verantwortung der Wirtschaft?
Zwangsarbeit wurde von den Alliierten im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher erstmals als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verhandelt. In späteren Prozessen spielte sie jedoch kaum eine Rolle.
Wegen ihrer Verantwortung für die Organisation der Zwangsarbeit verurteilten
die
Alliierten zehn der 24 Nürnberger Hauptangeklagten zu hohen Strafen. Wie die Angeklagten sah bald
auch die Mehrheit der Deutschen und Österreicher nicht die Verbrechen, sondern die Urteile als
Unrecht an. In den Nürnberger Nachfolgeprozessen fielen die Strafen bereits milder aus, nach kurzer
Zeit wurden sie vielfach ausgesetzt.
In den ersten Nachkriegsjahren fällten österreichische „Volksgerichte“ zwar über
13.000 Schuldsprüche gegen NS-Verbrecher. Die Beschäftigung von Zwangsarbeitern galt allerdings vor
österreichischen und deutschen Gerichten nicht als Straftatbestand. Österreich war seinem
Selbstverständnis nach das „erste Opfer“ der NS-Diktatur. Staatsvertrag von 1955 und Amnestiegesetz
von 1957 ebneten den Weg zur Reintegration ehemaliger Nationalsozialisten.
Neue Generation – Neue Sicht
Im Dezember 1968 spendete der Industrielle Friedrich Flick drei Millionen DM für den Neubau eines Gymnasiums in seiner Heimatstadt, das daraufhin seinen Namen trug. Anfang der 1980er-Jahre gab es unter Schülern erste Nachfragen zu seiner Rolle im Nationalsozialismus. Daraus entwickelte sich ein über 20-jähriger Streit um eine Umbenennung der Schule. Im November 2008 wurde das „Friedrich-Flick-Gymnasium“ in „Städtisches Gymnasium Kreuztal“ umbenannt.



