Befehl an Gestapo- und Kriminalpolizeistellen, Düsseldorf, 26. Januar 1945.
Mit dem Schreiben bekamen die Polizeibehörden freie Hand, ohne Genehmigung „Sonderbehandlungen“ von Zwangsarbeitern, das heißt Hinrichtungen, „stillschweigend, auch durch Erschießen“ durchzuführen.
Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland
Massaker
Am 26. März 1945 erschoss eine SS-Einheit am Rande des Dorfes Hirzenhain (Hessen) 81 Frauen und sechs Männer aus einem Arbeitserziehungslager. Die Zwangsarbeiter stammten vor allem aus Polen und der Sowjetunion und waren einem vor den Alliierten fliehenden SS-Kommando aus Wiesbaden im Wege, das in dem Lager Quartier beziehen wollte. Die SS-Leute beschlossen ihre Ermordung.
Sechs Tage vorher hatten SS-Leute, Soldaten der Wehrmacht und Zivilisten in einem Wald in der Nähe von Warstein (Westfalen) 35 Männer, 21 Frauen und ein Kind umgebracht. Die Toten gehörten zu fast zweitausend „Ostarbeitern“, die von deutschen Behörden wegen der nahenden Front ostwärts getrieben worden waren. Das Massaker war Auftakt eines dreitägigen Mordens in der Region, dem über 200 Menschen zum Opfer fielen.




